Mitunter führen viele Wege zu ein und dem selben Ziel, gleiches gilt auch für die Qualitätssicherung in der Früh- und Neugeborenenversorgung. Seit Jahren gibt es zahlreiche Bemühungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf diesem sensiblen und medizinisch rasant fortschreitenden Gebiet die Versorgungsqualität für diese besonders schutzbedürftigen kleinen Patientinnen und Patienten zu sichern und auf eine Verringerung von Säuglingssterblichkeit und frühkindlichen Behinderungen hinzuwirken. Die jüngsten Beschlüsse wurden am 19. Februar 2009 und am 18. Dezember 2008 gefasst und zielen neben einer vollständigen Information über das Behandlungsergebnis auf die Einführung einer Mindestfallzahl (Regelmäßigkeitszahl) sowie auf noch höhere Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der Zentren als bisher (Verbesserung der Strukturqualität).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.02.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-03-12 |
Seiten 46 - 48
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