Als das Bundessozialgericht am 17. 12. 2009 eine Pressemitteilung zu einer aktuellen Entscheidung zur Hörgeräteversorgung herausgab und diese – teilweise verkürzt – in den Nachrichten wiedergegeben wurde, kam es zu vielen Rückfragen von Hörgeschädigten bei Hörgeräteakustikern und Krankenkassen. Nach den zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidungsgründen ist die Aufregung um das Urteil unnötig: Es wird sich danach in der Versorgung und in der Finanzierung nicht viel ändern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 283 - 285
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