Kein Anspruch auf Vergütung für Leistungen, die unter Verstoß gegen ein Berufsverbot und zudem in Erfüllung des Straftatbestandes des § 145c StGB erbracht werden
§ 106d Abs. 2 SGB V, § 132a StPO, § 145c StGB
BSG, Beschluss vom 24.10.2018 – B 6 KA 9/18 B –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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