Richtgrößenprüfung – Anerkennung von Praxisbesonderheiten – Prüfung der Diagnose- und Verordnungshäufigkeiten durch das Prüfgremium auch ohne substantiierte Begründungen des Vertragsarztes für strukturelle Praxisbesonderheiten
§§ 84 Abs. 6 S. 1, Abs. 8 S. 1 SGB V vom 22.12.2011, §§ 106 Abs. 2 S. 1, Abs. 5a S. 8 SGB V vom 26.03.2007, § 106 Abs. 5e S. 1 SGB V vom 22.12.2011
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. August 2023 – L 3 KA 30/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-12-08 |
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