Krankenversicherung in einem anderen EU-Staat – Abrechnungsprüfung durch Kassenärztliche Vereinigungen und die Krankenkassen
§ 106a Abs. 2 SGB V vom 14.11.2003, § 106a Abs. 3 SGB V vom 14.11.2003, § 106a Abs. 4 SGB V vom 14.11.2003, § 106d SGB V vom 16.07.2015, § 82 Abs. 1 SGB V
BSG, Urteil vom 26. Mai 2021 – B 6 KA 10/20 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2021.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-11 |
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