Die Berechtigung der Leistungserbringer zur Versorgung mit Hilfsmitteln setzt nach neuem Recht Verträge mit den Krankenkassen voraus, die vorrangig auszuschreiben sind. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass eine reibungslose Übertragung von Ausschreibungsmodellen in das Gesundheitssystem nicht ohne Weiteres möglich ist. Darüber hinaus werden die nationalen Regelungen unterschiedlich interpretiert und stehen mit dem europäischen Recht stellenweise nicht in Einklang. Vor diesem Hintergrund sind Nachjustierungen im SGB V geplant.
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