Seit zehn Jahren besteht die Möglichkeit, selektive Verträge abzuschließen. Um diesem Vorhaben Erfolg zu bescheren, hat der Gesetzgeber die Paragrafen zunehmend weiter und genauer gefasst. Mit dem Entwurf zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) öffnet der Gesetzgeber die Verträge zur Integrierten Versorgung für die Arzneimittelindustrie und erweitert das Feld für Rabattverträge, die dezentral nach der zentralen Rabattverhandlung abgeschlossen werden können. Werden die geplanten Änderungen so umgesetzt, ergeben sich neue Möglichkeiten für die Arzneimittelindustrie, Leistungserbringer und Krankenkassen im Versorgungsmanagement zu unterstützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 269 - 271
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