Krankenversicherungen stehen oft vor dem Problem, dass die Versichertenkarte unrechtmäßig verwendet wird und sie hierdurch in Anspruch genommen werden. Dies kann geschehen, weil der Karteninhaber aufgrund eigener Kündigung des Versicherungsvertrages nicht mehr krankenversichert ist, sich rechtswidrig die Versichertenkarte beschafft hat oder die Familienversicherung nicht mehr eingreift. Es stellt sich die Frage, ob sie die erbrachten Leistungen per Verwaltungsakt nach § 50 SGB X zurückfordern kann oder sie den Zivilrechtsweg beschreiten muss. Dieser Beitrag versucht Licht ins Dunkle zu bringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-19 |
Seiten 149 - 151
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