§§ 109 Abs. 4 S. 3, 275 Abs. 1c, 276 Abs 4, 301 SGB V; § 7 KHEntgG
1. Zum Streit um die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung (hier: Ansatz des Zusatzentgelts ZE130.02 wegen einer hochaufwendigen Pflege von Erwachsenen nach dem Operationen und Prozedurenschlüssel OPS 9-200.7) vom 28.11.2019 bis 14.1.2020 nach Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
2. Zur Anwendung von § 7 Abs. 2 S. 2 bis 9 der „Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG“ vom 3.2.2016, wenn zunächst eine Prüfung vor Ort vorgesehen war und später ein Wechsel zur Prüfung nach Aktenlage erfolgte.
(amtliche Leitsätze)
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. April 2024 – L 5 KR 517/22 KH –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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