Die Diskussion um die Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bleibt aktuell. Allerdings hat sich der Fokus von der Diskussion um die Legitimation der Institution als solcher auf die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen zur legitimationsstiftenden Verdichtung der gesetzlichen Anleitung verschoben. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Dezember 2016 drei Gutachtenaufträge vergeben. Die drei Gutachten zur demokratischen Legitimation des G-BA im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit belegen einen Reformbedarf. Im Folgenden werden die Gutachten – nach einer Darstellung des Gutachtenanlasses (I.) – zusammengefasst (II.). Daran schließen sich einige Überlegungen zu Konsequenzen aus den Gutachten für Reformüberlegungen des Gesetzgebers an (III.).
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