Um dem immer weiter um sich greifenden Ärztemangel – insbesondere im ruralen Raum – zu begegnen, setzen der (parlamentarische) Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf eine Vielzahl von Anreiz- und Regulierungsmaßnahmen. Zu diesen gehört auch die Entlastung von Ärzten, indem Hausbesuche auf nicht-ärztliche Fachkräfte delegiert werden. Mittlerweile wurden, teils von den Universitäten angestoßen, teils aus der Praxis, verschiedene Delegationsmodelle wie AGnES, VERAH, EVA oder Moni entwickelt. Zwischen Gesundheitswissenschaftlern, Vertretern von Fachverbänden und der Selbstverwaltung herrschte und herrscht eine rege Diskussion darüber, welchem der verschiedenen Delegationsmodelle der Vorzug zu geben ist. Diese Diskussion soll in dem vorliegenden Beitrag aus verfassungsrechtlicher Sicht aufgegriffen werden.
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