Die bevorstehende tiefgreifende Reform des Krankenhauswesens berührt eine Vielzahl unterschiedlichster, normativ noch nicht verfestigter Gegenstände. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die geplante Ambulantisierung als einen sachlich und zeitlich offenbar primären Baustein der Reformbestrebungen. Er bildet ein zentrales Instrument zur Überwindung von Versorgungsengpässen, zur Abmilderung von Personalproblemen und der Schließung von Finanzierungslücken. Ferner kann er dazu beitragen, Qualität und Effizienz der Versorgung insgesamt zu verbessern. Im Ergebnis führt dies u. U. zu einer sektorenübergreifenden Versorgung. Wenngleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine abschließende verfassungsrechtliche Beurteilung noch nicht möglich ist, werden nachfolgend auf Grundlage des Ampel-Koalitionsvertrags 2021–2025 sowie der Stellungnahmen und Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vom September und Dezember 2022 die grundrechtlichen (III. und V.) und die kompetenziellen (IV.) Parameter aufgezeigt. Dabei ist von vornherein die Ebene der Planung einzubeziehen und müssen auch bislang weniger beachtete Akteure und Trägerstrukturen in den Blick genommen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
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