In Zeiten steigender Transparenzerwartungen setzt der Gesetzgeber auch in der Sozialversicherung zunehmend auf die informale, praktisch aber durchaus harte Steuerungsressource Information. Paradigmatisch für die dadurch ausgelösten Konflikte ist die Auseinandersetzung um die Pflegequalitätsberichterstattung nach § 115 Abs. 1a SGB XI. Ob sie verfassungsrechtlich zulässig ist, wird noch immer unterschiedlich beurteilt und ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Einiges könnte allerdings dafür sprechen, dass es dabei weniger um die grundsätzliche Zulässigkeit einer Pflegequalitätsberichterstattung als vielmehr um ihre konkrete Ausgestaltung und vor allem um die korrekte Umsetzung der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Prüfkriterien geht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-02-21 |
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