Aufgrund ihrer großen Bedeutung im Warenverkehr werden die Umsatzsteuerregelungen immer stärker auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Dies betrifft weniger die Steuersätze und mehr die Bereiche, bei denen – u. a. aus sozialpolitischen Gründen – Verringerungen des Steuersatzes oder Befreiungen gewährt werden dürfen. Nicht immer werden die Vorgaben des EU-Rechts angemessen oder rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt. Daher kommt es immer wieder zu Streitigkeiten – auch und gerade im Krankenhausbereich.
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