Die Umsatzsbesteuerung der öffentlichen Hand orientiert sich zunehmend an potentiellen Wettbewerbseffekten. Dementsprechend ist die Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch Krankenkassen grundsätzlich steuerpflichtig. Anders kann es sich bei Leistungen von arbeitsgemeinschaftlichen Rechenzentren an Krankenkassen verhalten. Weitere aktuelle Probleme stellen die Besteuerung von Präventionsleistungen und von Lieferungen ausländischer Versandapotheken dar. Aufgrund von Rechtsschutzdefiziten können fehlerhafte Umsatzsteuerausweise durch Leistungserbringer, etwa bei der Lieferung von Gehilfe-Rollatoren, zu Einbußen der Krankenkassen führen. Die umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Sondennahrung ist bislang nicht abschließend entschieden.
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