Zum 1.1.2009 werden die bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen in Gesellschaften bürgerlichen Rechts umgewandelt. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, ob die vom Gesetzgeber geregelte Überleitung der Beschäftigungsverhältnisse trotz der Übertragung der bisherigen gesetzlichen Aufgaben auf den neuen Spitzenverband Bund der Krankenkassen den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-15 |
Seiten 77 - 85
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