Die Reformvorschläge im Arbeitsentwurf des kommenden Versorgungsgesetzes (GKV-VG) sehen u. a. auch die Umstrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Berücksichtigt werden dabei zum einen Forderungen der Leistungserbringerseite. Zum anderen trägt der Arbeitsentwurf der Forderung der Bundesländer auf eine Mitwirkung bei der Bedarfsplanung im G-BA Rechnung. Schließlich ist das Reformvorhaben leider auch Ausdruck eines gewissen, insbesondere durch Industrieverbände geschürten Misstrauens gegen die bisherige Entscheidungspraxis des G-BA.
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