Die Diskussion über die Rolle, Funktion und Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in Politik und Öffentlichkeit zugenommen. Dass dies ein wichtiges Thema ist, steht außer Frage, hängt doch von den Entscheidungen dieses Gremiums der konkrete Leistungs- und Versorgungsanspruch der Versicherten und Patienten ab. Zweifellos sind transparente und verfassungsrechtlich legitimierte Wertentscheidungen bei der Weiterentwicklung der Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV erforderlich.
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