Am 29. 6. 2010 wurde der Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet, das einen erheblichen Aufgaben- und damit Machtzuwachs für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorsieht. Insbesondere das Verfahren der frühen Nutzenbewertung in § 35a SGB V nF wird zukünftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Hier soll der G-BA über das Vorliegen eines „Zusatz“nutzens eines verordnungsfähigen Arzneimittels mit neuem Wirkstoff entscheiden.
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