Am 29. 6. 2010 wurde der Kabinettsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet, das einen erheblichen Aufgaben- und damit Machtzuwachs für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorsieht. Insbesondere das Verfahren der frühen Nutzenbewertung in § 35a SGB V nF wird zukünftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Hier soll der G-BA über das Vorliegen eines „Zusatz“nutzens eines verordnungsfähigen Arzneimittels mit neuem Wirkstoff entscheiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-15 |
Seiten 280 - 282
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