Innovativen Leistungsformen wie der Telemedizin kommt angesichts der drängenden Probleme unseres Gesundheitssystems eine herausragende Bedeutung zu. Die Einführung von Innovationen durch die Krankenkassen verspricht nur dann nachhaltigen Erfolg, wenn dies von deren Aufsichtsbehörden nicht missbilligt wird. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht bietet die derzeitige Rechtslage den Krankenkassen gute Möglichkeiten, telemedizinische Leistungen in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu implementieren.
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