Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unterliegt einem grundlegenden Wandel. Mit der Neuregelung der Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts in § 2b UStG kommt der deutsche Gesetzgeber der vielmals geforderten Anpassung an europarechtliche Vorgaben nach. Dies zieht eine erhebliche Ausweitung der Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht sowie eine Loslösung vom ertragsteuerlichen BgA-Begriff nach sich. Juristische Personen des öffentlichen Rechts haben anlässlich der Neuregelung die Wahl, im Rahmen einer antragsgebundenen Übergangsregelung die alte Rechtslage bis zum Jahr 2020 beizubehalten, oder aber bereits ab 1. Januar 2017 die Neuregelung des § 2b UStG anzuwenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-22 |
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