Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz berücksichtigt auch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als jenen Teil der Selbstverwaltung, der weite Teile des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt. Angesichts dieser Machtfülle stellt sich die Frage, inwieweit der G-BA als ausreichend demokratisch legitimiert gelten kann. Der Beitrag klärt diese Frage aus politikwissenschaftlicher Perspektive und erläutert, inwieweit die Frage nach demokratischer Legitimation im „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ eine Rolle spielt. Abschließend präsentiert der Beitrag einen Vorschlag, welcher Weg zu mehr demokratischer Legitimation beschritten werden könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-14 |
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