Stärkung der Vertragsfreiheit der Krankenkassen – Neue Gestaltungsspielräume in der Selektivversorgung durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
Das Bundesversicherungsamt prüft die Selektivverträge der bundesunmittelbaren Krankenkassen auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin. Im Folgenden wird ein Überblick über die Erfahrungen des Bundesversicherungsamtes aus der Aufsichtspraxis und ein Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen im Aufsichtsgeschäft durch die gesetzlichen Neuregelungen des GKV-VSG gegeben.
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