Sportliche körperliche Aktivitäten gehören zu den zentralen Faktoren der Erhaltung und Wiederherstellung von physischer und psychosozialer Gesundheit. Dabei ist die Erhaltung der Gesundheit durch sportliche Aktivität grundsätzlich dem individuellen Lebensbereich zuzuordnen. In diesem Rahmen entstehende Kosten müssen daher auch individuell aufgebracht werden. Abweichend von dieser Grundregel kann unter gewissen Voraussetzungen die GKV im Rahmen der Rehabilitation beim Vorliegen bestimmter Erkrankungen oder im Rahmen präventiver Programme die Kosten für gesundheitssportliche Aktivitäten tragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 167 - 169
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