Angesichts der in den letzten Jahren zunehmenden Befassung der Sozialgerichte mit Verfahren betreffend die Versorgung mit einer Mammaaufbau- oder Reduktionsplastik, bariatrischen bzw. postbariatrischen Operationen (Bodylift) oder aber Liposuktionen stellt sich nicht nur die Frage des Hintergrundes dieses Runs auf „Schönheitsoperationen“. Vielmehr ist zwischenzeitlich auch der rechtliche Blick (teilweise) in Bewegung geraten, was es lohnenswert erscheinen lässt, tradierte Argumente anhand ausgewählter Beispiele einer kritischen Analyse zu unterziehen.
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