Mit dem GKV-WSG wurde zum 1.4.2007 ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eingeführt, dessen nähere inhaltliche Ausgestaltung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbehalten ist. Mit Beschluss vom 20.12.2007 ist der G-BA dieser Aufgabe nachgekommen. Die Richtlinie tritt — soweit das BMG sie nicht beanstandet — nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die wesentlichen Inhalte der SAPV-Richtlinie werden nachfolgend vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-27 |
Seiten 53 - 56
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