Spätestens seit der Entscheidung des EuGH im Jahr 2007 zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft von gesetzlichen Krankenkassen hat das Vergaberecht auch im Gesundheitswesen Einzug gehalten. Das Vergaberecht ist auf der einen Seite als nützliches und erfolgversprechendes Instrument zur Senkung der Ausgaben im Gesundheitswesen, namentlich auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt. Auf der anderen Seite werden Ausschreibungen im Gesundheitssektor von den pharmazeutischen Unternehmen mit Argwohn betrachtet. Vor allem den häufig widerstreitenden Interessen der Beteiligten ist es geschuldet, dass es im Sozialvergaberecht in jüngerer Zeit zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist, in denen diverse Fragen geklärt wurden, andere Fragen jedoch weiterhin offen geblieben sind. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Sozialvergaberecht.
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