Die Änderungen des Transplantationsgesetzes durch das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12. Juli 2012 und das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. Juli 2012 sollen insbesondere einen Anreiz für die Entscheidung zur Bereitschaft einer Organspende geben. Auf Drängen des Bundesrates sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes hierfür Ergänzungen des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes der Spender im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Entgeltfortzahlung aufgenommen worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-16 |
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