Der Beitrag widmet sich den Ermächtigungsvoraussetzungen für Sozialpädiatrische Zentren gemäß § 119 SGB V. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen näher betrachtet und im Anschluss Einschränkungsmöglichkeiten der Ermächtigung durch die Zulassungsgremien sowie Besonderheiten in der Rechtsprechung des BSG insbesondere nach dem Urteil vom 17.2.2016 (B 6 KA 6/15 R, MedR 2016, 997) beleuchtet. Der Beitrag setzt sich im Schwerpunkt mit der Zulässigkeit eines Facharztfilters, der die unmittelbare Inanspruchnahme des Sozialpädiatrischen Zentrums bzw. die Überweisungsmöglichkeit einer Behandlung hier durch jeden niedergelassenen, hausärztlich tätigen Vertragsarzt begrenzt, unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Rechtsprechung auseinander.
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