Einstweiliger Rechtsschutz – Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches – Voraussetzung eines Anspruches wegen lebensbedrohlicher Erkrankung – Verhältnis von § 137c SGB V zu §§ 2, 12 und 28 SGB V
§ 86b SGG, § 2 SGB V, § 12 SGB V, § 28 SGB V, § 137c SGB V
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. 11. 2015 – L 5 KR 203/15 B ER –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-22 |
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