Der Koalitionsvertrag der Berliner „Ampel“ für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht vor, die ambulante Bedarfs- und die stationäre Krankenhausplanung gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterzuentwickeln. Um die Chancen und Risiken einer sektorenübergreifenden Versorgung auch vor dem Hintergrund der nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung näher zu beleuchten, ist als Ausgangslage für eine Neuordnung der Bedarfsplanung die komplexe Planungs- und Finanzierungssystematik der ambulanten (vertragsärztlichen) und der stationären (akut-) medizinischen Versorgung zu berücksichtigen. Unter Hervorhebung der ausbaufähigen Funktion der Gemeinsamen Landesgremien werden zehn Thesen zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung, die auch die Bereiche Pflege, Rettungswesen und Prävention umfassen, vorgestellt.
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