„Alle Krankenkassen sollen ab dem 1. 1. 2010 pleitegehen können.“ So beschrieb die Ärztezeitung am 23. 5. 2008 in kurzen und eingängigen Worten den Sinn und Inhalt des von der Bundesregierung vorgelegten Insolvenzrechts. Was am 21. 5. als ein Punkt unter vielen in der Bundespressekonferenz als Kabinettsentwurf vorgestellt wurde und zu keiner einzigen Nachfrage führte, ist das Produkt eines langen Kompromissprozesses. Mit dem nun vorgelegten „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) soll die Vorgabe aus der letzten Reform umgesetzt werden. Anhand von Textpassagen aus dem Kabinettsentwurf erfolgt eine Bewertung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-13 |
Seiten 169 - 171
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