Im Hilfsmittelrecht wurde mit dem Medizin-Produkte-EU-Anpassungsgesetz zum 23.05.2020 mit dem neuen § 127 Abs. 1a SGB V für den Fall einer Nichteinigung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer über den Abschluss eines Vertrages ein Schiedsverfahren eingeführt. Über einen solchen Gegenstand kann damit ein sozialgerichtliches Verfahren nur (eingeschränkt) im Rahmen der Überprüfung eines Schiedsspruches geführt werden. Damit bewegt sich dieser milliardenschwere Markt auf Leistungserbringerebene weitestgehend außerhalb des sozialgerichtlichen Radars. Grund genug, diese Schiedsverfahren näher unter die Lupe zu nehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: