Der Einsatz von Honorarärzten in Kliniken hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Trotz der weiten Verbreitung dieser Vertragsgestaltung in der Praxis bestehen große Unsicherheiten hinsichtlich der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Honorarärzten. Die Sozialversicherungsträger und auch die Finanzämter prüfen verstärkt in Kliniken, um Fälle von Scheinselbstständigkeit in diesem Bereich aufzudecken. Die (wenigen) bislang vorliegenden Urteile der Sozialgerichte legen sehr unterschiedliche Maßstäbe an die Selbstständigkeit von Honorarärzten an. Eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Abgrenzungskriterien zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung von Honorarärzten. Außerdem werden die Rechtsfolgen der Scheinselbstständigkeit sowie Möglichkeiten einer Absicherung der Beteiligten aufgezeigt.
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