Die Europäische Kommission hat laut ihrer Pressemitteilung vom 19.6.2013 gegen verschiedene Pharmaunternehmen wegen wettbewerbswidriger Absprachen eine Geldbuße von 146 Mio. Euro verhängt. Die Pressemitteilung enthält den üblichen Hinweis, dass geschädigte Unternehmen auf Schadensersatz klagen können. Dies zeigt, dass Schadensersatz im Kartellrecht für Krankenversicherer und Pharmaunternehmen gleichermaßen von Bedeutung ist. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen solcher Klagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2014.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-16 |
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