Es hat viele Jahre gedauert, bis aus den Vorstellungen der verschiedenen Brüsseler Interessengruppen für eine europarechtlich eindeutige Regelung der Rechte sozialversicherter Patienten auf Nachfrage nach Leistungen jenseits der Grenzen tatsächlich ein verabschiedungsfähiger Richtlinientext entstanden ist. Die im Februar 2011 vom Rat verabschiedete Richtlinie muss jetzt innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
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