Fast mantraartig wurde seit Jahrzehnten in den amtlichen Begründungen von Gesetzentwürfen zur GKV das hohe Lied der Selbstverwaltung (SV) gesungen. Wenn es um Kosten ging – und wann war das zumindest seit dem Beginn des Kostendämpfungszeitalters 1977 nicht so – , fanden sich mit der selben Kontinuität bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen „Luftbuchungen“, das heißt, man rechnete sich reich. Sofern dies dann – selten genug – in der Stunde der Wahrheit transparent wurde, begann das „Schwarze-Peter-Spiel“, und zwar unabhängig von der jeweils regierenden politischen Couleur. Letzteres gilt bis in die Gegenwart, allerdings hinsichtlich des GMG mit der bemerkenswerten Variante, dass Regierung und Opposition, die dem Gesetz einträchtig zugestimmt hatten, kaum war die Tinte darunter im Bundesgesetzblatt trocken, über die finanziellen Auswirkungen stritten und erste inhaltliche Absetzbewegungen machten. Das verbale Bekenntnis zur Selbstverwaltung reduziert sich in der GMG-Begründung auf die ein-leitende Feststellung, die GKV
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
| Veröffentlicht: | 2004-02-01 |
Seiten 31 - 36
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