Der ehemalige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Gemeinsamer Bundesausschuss – GemBA) hat am 1.12.2003 eine Neufassung der Rehabilitations-Richtlinien beschlossen, die am 1.4.2004 in Kraft tritt. Damit werden die Rahmenbedingungen für eine strukturierte Kooperation von Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Beratung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Einzelfall geschaffen. Unter Berücksichtigung der Forderungen des SGB IX nach selbstbestimmter Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sollen die neuen Richtlinien die frühzeitige Erkennung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sicherstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seite 73
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