Anfang September 2007 hat das BMG den Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgelegt. Er basiert auf Eckpunkten, die der Koalitionsausschuss am 18.6.2007 beschlossen hat. Im Oktober 2007 soll der Gesetzentwurf eingebracht werden, das Gesetz soll am 1.7.2008 in Kraft treten. Nachstehend erfolgt ein Blick auf die Kernpunkte des Referentenentwurfs. Die Vorschläge einer auf bis zu zehn Arbeitstage begrenzten Lohnersatzleistung für Angehörige, einer analogen Übertragung einiger GKV-WSG-Regelungen auf die private Pflegeversicherung sowie die Kostenberechnungen sind dabei umstritten.
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