Obwohl sie nur als Teilkaskoversicherung konzipiert wurde, hat die 1995 eingeführte Pflegeversicherung die Situation Pflegebedürftiger deutlich verbessert. Aber nicht nur den Betroffenen und ihren Familien hat sie immense Entlastungen verschafft, sondern auch den Kommunen, die hohe Pflegekosten über die Sozialhilfe finanzieren mussten. Der Beitragssatz beträgt seit Mitte 1996 unverändert 1,7 %; dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Leistungen bislang nicht dynamisiert wurden. Angesichts der demografischen Entwicklung zeichnet sich inzwischen deutlich ab, dass die Rücklagen bald aufgebraucht sind und eine Erhöhung des Beitragssatzes droht. Um das Versorgungsniveau langfristig zu sichern und den Generationenvertrag nicht zu überfordern, ist eine Reform der Pflegeversicherung nach Einschätzung aller Parteien dringend erforderlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seiten 157 - 158
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