Die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Hochschulambulanzen gemäß § 113 Abs. 4 SGB V wirft grundlegende Fragen auf. Der Beitrag analysiert, ob die vielfach angenommene Alleinzuständigkeit der Krankenkassen für die Prüfung ärztlich verordneter Leistungen in diesem Bereich praktisch umsetzbar und systemgerecht ist. Er zeigt, dass eine Prüfung unter Aussparung der Prüfungsstellen nach § 106c SGB V erhebliche rechtliche und strukturelle Defizite aufweist. Eine Rückbindung der Prüfaufgaben im Wege der Prüfvereinbarungen erscheint daher nicht nur möglich, sondern im Sinne eines funktionierenden und rechtsstaatlich abgesicherten Prüfregimes geboten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.04.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-08-08 |
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