Die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, die gemäß § 4 Abs. 1 SGB V eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, hat erhebliche Auswirkungen. Nicht nur auf die bei ihr Versicherten und die Leistungserbringer, die durch ein vielschichtiges gesetzliches und vertragliches Regelungsgeflecht mit ihr verbunden sind, sondern auch auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter vor einer Schließung, in der Abwicklungsphase, den Unterschieden bei den Krankenkassenarten sowie den Unterschieden im Schließungs- bzw. Insolvenzverfahren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.03.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-03-15 |
Seiten 85 - 89
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