Die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, die gemäß § 4 Abs. 1 SGB V eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, hat erhebliche Auswirkungen. Nicht nur auf die bei ihr Versicherten und die Leistungserbringer, die durch ein vielschichtiges gesetzliches und vertragliches Regelungsgeflecht mit ihr verbunden sind, sondern auch auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter vor einer Schließung, in der Abwicklungsphase, den Unterschieden bei den Krankenkassenarten sowie den Unterschieden im Schließungs- bzw. Insolvenzverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-15 |
Seiten 85 - 89
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: