Der Verfasser befasst sich 2 ½ Jahre nach dem Inkrafttreten mit einigen Aspekten der Potentialregelung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUB – (§ 137c Abs. 3 SGB V). Er beleuchtet – unter Einbeziehung seiner Kenntnisse aus Schiedsverfahren zur Festsetzung von NUB-Entgelten – die Ursprünge und die Entwicklung der Auslegung des § 6 Abs. 2 KHEntgG sowie das Zusammenspiel mit § 137c Abs. 3 SGB V (dazu I.). Bei der Inhaltsbestimmung des „Potential“erfordernisses erörtert er die Notwendigkeit der Beibringung aussagekräftiger wissenschaftlicher Unterlagen; er hebt hervor, dass diese „passen“ müssen (dazu II.). Weiterhin erörtert er die das Krankenhaus treffende Darlegungs- und Feststellungslast (dazu III.) und spricht die besondere Situation lebensbedrohlicher Erkrankungen an (dazu IV.). Schließlich gibt er Anwendungsbeispiele (dazu V.) und als Resümee einen zusammenfassenden Rückblick auf seine Darlegungen (dazu VI.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-12 |
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