Die Ambulantisierung im Gesundheitswesen wird allgemein begrüßt und gesetzgeberisch gefördert, weil sie Kosten reduziert und Patientenbedürfnisse berücksichtigt. Wenn Leistungen einfacher und risikoärmer durchgeführt werden können, kann dies allerdings zu einem Paradox führen: In einigen Fällen ist dann eine stationäre Aufnahme nicht mehr gerechtfertigt – gleichzeitig aber die ambulante Vergütung noch nicht geklärt. Die Leistung droht im Niemandsland zwischen den Sektoren zu verschwinden – ein Musterbeispiel für die Probleme der Innovationsregulierung in der GKV und eine „Lücke durch Fortschritt“. Eben jene Lücke droht den implantierbaren Ereignisrekordern (oder Event- bzw. Loop-Rekorder), die seit über 20 Jahren eingesetzt werden, um eine Langzeit-Überwachung des Herzrhythmus zu ermöglichen. Inzwischen sind diese Geräte so klein geworden, dass ihre Implantation ohne andere stationär rechtfertigende Behandlungsgründe keinen Krankenhausaufenthalt mehr erfordert. Im ambulanten Sektor werden sie aber nun überraschenderweise als „neu“ eingestuft und sind vergütungsmäßig weder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab noch im AOP-Katalog oder in den Hybrid-DRG abgebildet. Vor diesem Hintergrund richtet sich folgender Beitrag auf eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ereignisrekordern zu Lasten der GKV, auf Empfehlungen zu möglichen Reformen dieser Rahmenbedingungen sowie auf eine Einschätzung der Versorgungssituation.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2025.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
