Die Entscheidung des Bundessozialgerichts [BSG] vom 18.12.2025 (B 3 KR 9/24 R) in dem Revisionsverfahren zu dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG BB] vom 19.4.2024 (L 1 KR 9/23 KL) über die ersten Schiedssprüche der Heilmittelschiedsstelle im Versorgungsbereich Physiotherapie schafft Klarheit zu einer Reihe rechtlicher Fragen, die sich aus der Neuordnung der Versorgungsverträge für Heilmittel durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 6.5.2019 (BGBl. I, S. 646) [TSVG] ergeben haben. Damit hat nach der Neuordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versorgungsverträge auf Bundesebene im Jahr 2019 der Prozess der Umsetzung dieser neuen Vertragsstruktur einen ersten Abschluss gefunden. Lediglich im Versorgungsbereich der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie sind zu den Schiedsstellenentscheidungen aus dem Jahr 2021 noch Klageverfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in erster Instanz anhängig, während die Verfahren im Versorgungsbereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie durch Klagerücknahme ihren Abschluss gefunden haben.
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