Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Entwurf für ein Präventionsgesetz wird seinem Anspruch, Prävention und Gesundheitsförderung zu einer „eigenständigen Säule“ der Versorgung auszubauen, nicht gerecht. Im Ergebnis würden kaum neue Mittel für die Prävention mobilisiert, während zugleich neue und überflüssige bürokratische Strukturen entstünden. Bund und Länder erhielten bequeme Möglichkeiten für „Verschiebebahnhöfe“ auf Kosten der Sozialversicherung, und die Krankenkassen wären zu einer Einschränkung ihrer eigenen präventiven Aktivitäten gezwungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-02-27 |
Seiten 48 - 52
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