Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben die Richtlinien und Verfahren, die die Begutachtung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste regeln, überarbeitet. Das BMG hat die Genehmigungen erteilt. Im Einzelnen
handelt es sich um die Härtefall-, Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungs-Richtlinien nach dem SGB XI. Hintergründe der Überarbeitung sind — vor allem redaktionelle — Anpassungen an zwischenzeitliche Rechtsänderungen und Grundsatzentscheidungen des BSG. Wesentliche Änderungen der für die Pflegestufenbestimmung relevanten Kriterien sind — mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Härtefall-Kriterien und Kriterien der Kinderbegutachtung — damit nicht verbunden.
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