Der Rauch der Freudenfeuer hat sich verzogen, und nun sehen alle klarer. Denn inzwischen sind auch die Anlagen zum ersten Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V, der ohne die Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurde, veröffentlicht und die Stellungnahmen fallen jetzt auch differenzierter und kritischer aus. Was Ulla Schmidt noch als „Durchbruch“ bezeichnete, wird inzwischen als Vertrag zu Lasten Dritter bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2008.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seite 185
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