Der Beitrag befasst sich mit nichtärztlichem Fremdbesitz von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und den daraus resultierenden rechtlichen Fragestellungen. Da neues Fremdkapital auf dem Gesundheitsmarkt von etablierten Akteuren, allen voran den niedergelassenen Vertragsärzten, immer als Angriff auf die eigene Berufsausübung und Selbstständigkeit gesehen wird, ist die politische Debatte aufgeheizt. Spürbar wurde dies auch im Gesetzgebungsprozess um das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz. Teil 1 befasst sich mit einer chronologischen Darstellung der Rechts- und Gestaltungsgrundlagen für nichtärztlichen Fremdbesitz.
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