Ab dem Jahr 2005 kommt es zu grundlegenden Veränderungen im zahnärztlichen Bereich. Der Zahnersatz wird aus dem paritätisch finanzierten Leistungskatalog der GKV ausgegliedert; stattdessen müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine Versicherung zur Versorgung mit Zahnersatz zu einem einheitlichen Beitragssatz anbieten. Dieser deckt die Gesamtkosten der zahnprothetischen Versorgung nur teilweise ab und sieht einen Selbstbehalt für die Versicherten vor. Die Bezuschussungssystematik wird dabei von der derzeit angewandten prozentualen Bezuschussung auf befundorientierte Festzuschüsse umgestellt. Im Folgenden werden die Änderungen analysiert, die sich daraus für die Krankenkassen und die Versicherten ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-02-01 |
Seiten 44 - 46
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