Ab dem Jahr 2005 kommt es zu grundlegenden Veränderungen im zahnärztlichen Bereich. Der Zahnersatz wird aus dem paritätisch finanzierten Leistungskatalog der GKV ausgegliedert; stattdessen müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine Versicherung zur Versorgung mit Zahnersatz zu einem einheitlichen Beitragssatz anbieten. Dieser deckt die Gesamtkosten der zahnprothetischen Versorgung nur teilweise ab und sieht einen Selbstbehalt für die Versicherten vor. Die Bezuschussungssystematik wird dabei von der derzeit angewandten prozentualen Bezuschussung auf befundorientierte Festzuschüsse umgestellt. Im Folgenden werden die Änderungen analysiert, die sich daraus für die Krankenkassen und die Versicherten ergeben.
Ihr Zugang zum eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Kranken- und Pflegeversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.