Ab dem Jahr 2005 kommt es zu grundlegenden Vernderungen im zahnrztlichen Bereich. Der Zahnersatz wird aus dem parittisch finanzierten Leistungskatalog der GKV ausgegliedert; stattdessen mssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine Versicherung zur Versorgung mit Zahnersatz zu einem einheitlichen Beitragssatz anbieten. Dieser deckt die Gesamtkosten der zahnprothetischen Versorgung nur teilweise ab und sieht einen Selbstbehalt fr die Versicherten vor. Die Bezuschussungssystematik wird dabei von der derzeit angewandten prozentualen Bezuschussung auf befundorientierte Festzuschsse umgestellt. Im Folgenden werden die nderungen analysiert, die sich daraus fr die Krankenkassen und die Versicherten ergeben.
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